Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten

  • Prüfung der Steuerbescheide innerhalb der festgelegten Fristen.
  • Einlegen eines Einspruchs, zur Wahrung Ihrer Interessen.
  • Vertretung und Beratung im Falle von Betriebsprüfungen.
  • Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof (Kooperation mit Fachanwälten für Steuerrecht).