
Vertretung vor Finanzbehörden und Finanzgerichten
- Prüfung der Steuerbescheide innerhalb der festgelegten Fristen.
- Einlegen eines Einspruchs, zur Wahrung Ihrer Interessen.
- Vertretung und Beratung im Falle von Betriebsprüfungen.
- Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof (Kooperation mit Fachanwälten für Steuerrecht).
