
Internationale Steuerberatung
Unsere Steuerexperten stehen Ihnen auch im internationalen Steuerrecht gerne zur Seite.
In folgenden Fällen beraten wir Sie auf Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen:
- deutsche Unternehmen mit Tätigkeiten im Ausland und grenzüberschreitenden Aktivitäten,
- ausländische Unternehmen mit Tätigkeiten in Deutschland,
- deutsche Arbeitnehmer mit Auslandstätigkeit,
- ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind
In diesem Zusammanhang stellen wir Vorsteuervergütungsanträge für unsere Mandanten im In- und Ausland.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Wir beraten Sie gerne.
