Internationale Steuerberatung

Unsere Steuerexperten stehen Ihnen auch im internationalen Steuerrecht gerne zur Seite.

In folgenden Fällen beraten wir Sie auf Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen:

  • deutsche Unternehmen mit Tätigkeiten im Ausland und grenzüberschreitenden Aktivitäten,
  • ausländische Unternehmen mit Tätigkeiten in Deutschland,
  • deutsche Arbeitnehmer mit Auslandstätigkeit,
  • ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind

In diesem Zusammanhang stellen wir Vorsteuervergütungsanträge für unsere Mandanten im In- und Ausland.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Wir beraten Sie gerne.